Grundstücksrecht
Wir unterstützen Sie bei folgenden Vorhaben:
- Kaufvertrag über ein Grundstück
- Kaufvertrag über eine Wohnung
- An- und Verkäufe von Wohn- und Gewerbeimmobilien
- Grundstücksentwicklung von Ankauf bis zum Einzelverkauf
- Bildung von Wohnungseigentum oder Teileigentum
- Bauträgervertrag
- Begründung oder Aufhebung eines Erbbaurechts
- Kaufvertrag über ein Erbbaurecht
- Belastungen von Grundbesitz (z.B. Dienstbarkeiten, Wohnungsrecht, Nießbrauch, Reallast, Vorkaufsrecht)
- Grundschuld und Hypothek
- Löschung von Belastungen
Beglaubigungen und Beurkundungen rund um Ihre Immobilie sind eine Kernkompetenz des Notariats. Vom Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung oder der Schenkung von Grundbesitz bis zur juristischen Projektierung ganzer Wohngebiete – in allen grundstücksrechtlichen Bereichen sind wir Ihr Ansprechpartner.
Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie stellt für die meisten Beteiligten, allein von der finanziellen Bedeutung, alle anderen Geschäfte in den Schatten. Erhebliche Beträge des ersparten Vermögens müssen investiert und zusätzlich häufig Darlehen aufgenommen werden. Auch für den Verkäufer ist der Grundbesitz häufig der bedeutendste Gegenstand des eigenen Vermögens.
Wir sorgen für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung und helfen Risiken zu vermeiden. Wir übernehmen für Sie einen großen Teil der Korrespondenz mit Gerichten, Behörden, Kreditinstituten oder privaten Geldgebern usw., sind Treuhänder für alle Beteiligten und sorgen möglichst reibungslos für die nötigen Eintragungen im Grundbuch, die Rechtssicherheit erzeugen.