Gebühren

Die Kosten für notarielle Dienstleistungen (Gebühren und Auslagen) sind gesetzlich festgeschrieben. Sie sind bundesweit einheitlich, so dass es unter Kostengesichtspunkten keinen Unterschied macht, ob Sie in Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern oder Baden-Württemberg einen Notar in Anspruch nehmen. Das Gerichts- und Notarkostengesetz stellt ein besonders soziales Gebührensystem auf, das jedermann den Zugang zu notariellen Amtstätigkeiten ermöglicht. Die Höhe der Gebühr richtet sich nicht nach dem Zeitaufwand, sondern nach dem sogenannten Geschäftswert. Die Beratung einschließlich der Entwurfstätigkeit des Notars ist in der Beurkundungsgebühr enthalten, unabhängig von der Schwierigkeit, des Aufwands oder der Anzahl der Besprechungstermine.