Familie und Partnerschaft
Wir unterstützen Sie bei folgenden Vorhaben:
- Ehevertrag (Güterrecht, Unterhalt, Versorgungsausgleich, ausländisches Eherecht)
- Trennungs- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung
- Vereinbarung in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- Vaterschaftsanerkennung
- Sorgeerklärung
- Adoption von Minderjährigen und von Erwachsenen
Das Zusammenleben in Ehe oder nichtehelicher Lebensgemeinschaft wirft zahlreiche Fragen auf, die bedacht werden sollten, wie zum Beispiel:
- Was geschieht mit dem alleinigen, was mit dem beiderseitigen Vermögen?
- Soll Vermögen (z.B. Grundbesitz) gemeinsam oder alleine erworben werden und welche Konsequenzen ergeben sich daraus?
- Hafte ich für die Schulden meines Partners?
- Welche Rechte und Pflichten habe ich bezüglich gemeinsamer Kinder?
- Was geschieht im Falle der Trennung?
- Welche Rechte habe ich im Todesfall?
- Was gilt für den Fall einer „internationalen Ehe“?
Das Gesetz bietet Regelungen an, die jedoch nicht immer auf das von Ihnen im Alltag gelebte Modell passen. Sie haben die Möglichkeit, mit individuellen Vereinbarungen selbständig eine für Sie passende Regelung zu wählen.
Soll die Ehe geschieden werden, entlastet eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung das Scheidungsverfahren erheblich. Dadurch wird es kostengünstiger und weniger zeitraubend.
Auch in Bezug auf das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern, einschließlich Fragen zur Adoption ist der Notar der richtige Ansprechpartner.