Erbrecht

Wir unterstützen Sie bei folgenden Vorhaben:

  • letztwillige Verfügungen
    • Erbvertrag
    • Testament
    • Vereinbarung von Erbstatuten (Rechtswahl)
  • Nachlassregelungen
    • Ausschlagung einer Erbschaft
    • Erbscheinsantrag
    • Testamentsvollstreckerzeugnis
    • Erbauseinandersetzung
    • Erbteilsübertragung
    • Vermächtniserfüllung
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Erbauseinandersetzung/Vermächtniserfüllung

Der Gesetzgeber sieht für die Nachfolge beim Tod eines Menschen die sogenannte gesetzliche Erbfolge vor. Das Gesetz unterscheidet dabei aber nicht, ob der Nachlass aus einem Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Sparbuch, Wertpapierdepots, Unternehmen usw. besteht. Das Erbrecht hängt auch nicht davon ab, ob der Erblasser zu den einzelnen erbberechtigten Angehörigen ein gutes Verhältnis oder einen schlechten oder gar keinen Kontakt hatte. Befindet sich ein Unternehmen im Nachlass, wird nicht danach gefragt, ob die Erben auch in der Lage sind, das Unternehmen weiterzuführen. Es versteht sich von selbst, dass steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten durch die gesetzliche Erbfolge meistens nicht optimal ausgenutzt werden. In vielen Fällen kommt es nach dem Tod zu Streit unter den Hinterbliebenen. Dies ist häufig darauf zurückzuführen, dass es an einem Testament fehlt oder ein vorhandenes privatschriftliches Testament mehrdeutig oder sogar ganz unwirksam ist. Oft entspricht die selbstverfasste Erbregelung nicht dem Wunsch des Verstorbenen.

Jeder Notar darf Verfügungen von Todes nur beurkunden, wenn er keine Zweifel an der Geschäfts- und Testierfähigkeit des Testierers hat. Daher werden notarielle Testamente deutlich seltener angegriffen. Überdies machen das notarielle Testament und der Erbvertrag in den meisten Fällen nach dem Erbfall einen Erbschein überflüssig; das spart wertvolle Zeit und Kosten. Insbesondere wenn eine Immobilie zu Ihrem Vermögen gehört, ist ein notarielles Testament im Ergebnis häufig günstiger als ein privatschriftliches.

Wir helfen Ihnen, Ihre Wünsche rechtssicher umzusetzen und Streit zu vermeiden. Beurkundungen im Bereich von letztwilligen Verfügungen sind eine Kernkompetenz des Notariats. Auch durch unsere langjährige Berufserfahrung als Nachlassrichter wissen wir, worauf es bei der Abfassung von Testamenten und Erbverträgen ankommt.

Zum Bereich des Erbrechts gehören weitere Erklärungen. Vor dem Erbfall können Pflichtteilsverzichtsverträge, Zuwendungsverzichtsverträge, Verträge mit Wirkung auf den Todesfall oder Erbschaftsverträge die Rechtslage vereinfachen. Nach einem Erbfall unterstützen wir Sie, falls Sie gezwungen sind eine Erbschaft auszuschlagen oder wenn Sie einen Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht beantragen. Daneben unterstützen wir Sie bei der Erbauseinandersetzung, der Erfüllung von angeordneten Vermächtnissen oder der Erbteilsübertragung.

Weitere Leistungen