Unsere Leistungen

Unsere Sozietät steht Ihnen bei Beurkundungen jeder Art sowie der Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften zur Verfügung. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch einen Notar gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber es wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen eines Geschäfts für geboten hält, dass eine neutrale Person mitwirkt.