Schenkung und Vermögensnachfolgeplanung
Wir unterstützen Sie bei folgenden Vorhaben:
- Planung der lebzeitigen Vermögensnachfolge durch vorweggenommene Erbfolge
- Schenkungen
- Übertragungen mit Gegenleistungen oder Auflagen (Nießbrauch, Wohnungsrecht, Leibrente, dauernde Last, Pflegeklauseln, Altenteilsrechte, Rückforderungsrechte)
- Zuwendungen und Ausstattungen an Kinder
- Ehegattenzuwendungen unter Berücksichtigung von Güter- und Erbrecht
- Betriebs- und Hofübergaben
- Unternehmensnachfolge
Häufig besteht Bedarf, Vermögen bereits unter Lebenden auf die nächste Generation zu übertragen. Neben dem Bereich der Unternehmensnachfolge kommt dabei dem Bereich der Überlassung von Grundeigentum an Ehegatten oder Kinder eine große Bedeutung zu. Erfolgt die Übertragung als Schenkung mit Rücksicht auf eine künftige Erbfolge, spricht man von vorweggenommener Erbfolge.
Bei der Frage, ob eine Zuwendung durch lebzeitige Übertragung oder durch letztwillige Verfügung erfolgen soll, sind die jeweiligen Vor- und Nachteile sorgfältig abzuwägen. Die Motive, die letztlich zu einer Grundstückszuwendung führen, sind ebenso vielfältig wie die sich daraus ergebenden vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten.
Wir erarbeiten mit Ihnen einen Ihren Bedürfnissen entsprechenden Vertrag und erörtern sämtliche Auswirkungen im Einzelnen.