Notfallvorsorge
Wir unterstützen Sie bei folgenden Vorhaben:
- Generalvollmacht
- Vorsorgevollmacht
- spezielle Vollmachten (Nachlassvollmacht, Unternehmensvollmacht, Veräußerungsvollmacht, Bietervollmacht)
- Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung
Datenblätter
Vorsorge und Betreuung werden immer wichtiger. Der Gesetzgeber stärkt in zunehmenden Maß die Eigenverantwortung seiner Bürger. Wer soll für Sie zuständig sein, wenn Sie wegen Alters oder Krankheit nicht mehr selbst handeln können?
Die Personen, die Ihnen besonders nahe stehen, sind nicht automatisch für Sie zuständig. Das gilt sogar für Ehepartner und Kinder. Deshalb sind General- und Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- und ggf. Patientenverfügungen unerlässlich. Das gilt nicht nur für gesundheitliche Fragen, sondern auch für wirtschaftliche Themen wie die Verwaltung von Immobilien oder Unternehmen.
Für manche Fälle ist die notarielle Form nicht vorgeschrieben; gleichwohl erhalten Sie Vorteile (Schutz vor Verlust, bessere Gültigkeitsgewähr sowie professionelle Beratung). Auch die rechtliche Betreuung löst Gebühren aus, die im Vergleich zu den einmalig anfallenden Notargebühren deutlich höher sind.